Aktuelles

Neues 4D-Ultraschallgerät
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Kind schon so früh wie möglich als Mensch in Ihrem Bauch zu sehen. Daher haben wir ein neues 4D-Ultraschallgerät angeschafft, mit dem Sie Finger, Füße und sogar das Gesicht deutlicher denn je  erkennen können.

(Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind dafür 3 Termine zu diagnostischen Zwecken in der Schwangerschaft vorgesehen)

 

Ultraschalluntersuchungen im Hinblick auf die Strahlenschutzverordnung 2019

Nach der Strahlenschutzverordnung vom 01.09.2019 ist die Ultraschalluntersuchung von Schwangeren in Kritik geraten. Es gibt zwar nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen, dennoch ist eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung (wie Babykino/ Babywatching) ab Ende 2020 in nicht-medizinischen Kontexten untersagt.